Olivenöl wird in verschiedenen Güteklassen angeboten. Grundlage dieser Klassen ist – kaum verwunderlich – eine Verordnung der Europäischen Union. Dazu gibt es dann noch die entsprechenden Vermarktungsvorschriften.
Da sicherlich die wenigsten Leute Interesse an der Lektüre einer kompletten Verordnung aus Brüssel und den entsprechenden Erläuterungen der deutschen Behörden haben, erfolgt hier eine kurze Zusammenfassung für den Endverbraucher.
Eine Bedeutung haben die Klassen „Natives Olivenöl extra“, „Natives Olivenöl“, „Olivenöl“ und „Oliventresteröl“.
„Natives Olivenöl extra“ ist die höchste Güteklasse. Dieses Öl wird direkt aus den Oliven kaltgepresst gewonnen (d.h. mechanische Methode), hier werden die höchsten Ansprüche an den Geruch und den Geschmack des Produktes gestellt. Mit einem Fettgehalt bzw. Ölsäurenanteil von höchstens 0,8 % ist „Natives Olivenöl extra“ am Besten für den Verzehr geeignet.
„Natives Olivenöl“ wird ebenfalls direkt aus den Oliven kaltgepresst gewonnen und ist mit einem Fettgehalt von maximal 2 % zur Verwendung in unserer Küche ebenfalls gut geeignet.
Die Bezeichnung „Olivenöl“ findet man auf Produkten, die aus einer Mischung aus raffiniertem und nativem Olivenöl bestehen. Raffiniertem Olivenöl fehlen der bekannte Geruch und der Geschmack des nativen Öls, daher wird dieses nach der Raffination beigemischt. Von der Intensität dieser Beigabe ist der Geschmack des Endprodukts abhängig. Der Fettgehalt darf maximal 1 % betragen. Diese Güteklasse ist selbstverständlich auch zur Zubereitung bzw. Verfeinerung unserer Speisen verwendbar und hat sogar noch Vorteile beim Braten und Kochen, da das Öl bis rund 210 Grad Celsius erhitzbar ist.
„Oliventresteröl“ schließlich hat auch einen Fettgehalt von maximal 1 % und wird gewonnen aus dem Oliventrester, dann raffiniert und zuletzt mit nativem Öl gemischt, um wieder den typischen Geruch und den Geschmack zu bekommen. Auch dieses Öl ist grundsätzlich zum Verzehr geeignet, empfehlenswerter sind jedoch die ersten drei vorgestellten Güteklassen.
Die wichtigsten Punkte der Vermarktungsvorschriften für Olivenöl besagen unter anderem, dass Abfüllungen für den Endverbraucher nur bis maximal 5 Liter erfolgen dürfen. Der Verschluss darf nicht wieder verwendbar sein. Die Abfüllung muss vorher erfolgen, d.h. der Gang mit einem leeren Kanister zum Verkäufer sollte erfolglos bleiben. „Natives Olivenöl extra“ und „Natives Olivenöl“ müssen zudem mit einer Ursprungsangabe auf dem Etikett versehen werden.